Honorar

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Es ist mir ein besonderes Anliegen, meinen Mandanten eine flexible, faire und transparente Honorargestaltung anzubieten. Dabei kann eine Abrechnung wahlweise nach Stundensatz, nach den gesetzlichen Bestimmungen (Rechtsanwaltstarifgesetz RATG, Allgemeine Honorar – Kriterien AHK, Notariatstarifgesetz NTG) oder aufgrund eines Pauschalhonorars (insbesondere, wenn der zu erwartende Arbeits- und Zeitaufwand abgeschätzt werden kann) erfolgen.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns gerne um die gesamte Abwicklung. Wir setzen uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und rechnen bei vorhandener Deckung auch direkt mit Ihrer Versicherung ab. 

Welche Abrechnungsmethode herangezogen wird, hängt vom Einzelfall ab und ist zwischen Ihnen und mir zu vereinbaren. Die Art der Berechnung des Honorars wird in jedem Fall vorab vereinbart, sodass Sie immer wissen, welche Abrechnungsmethode herangezogen wird.

Das Honorar versteht sich netto zuzüglich Umsatzsteuer und allfällige Barauslagen.